SPD Bergneustadt fordert differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B

Die SPD Bergneustadt fordert die Verwaltung der Stadt Bergneustadt auf, dem Stadtrat differenzierte Hebesätze bei der Grundbesteuerung – Grundsteuer B – zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die landesweiten Feststellungen der Grundsteuerbewertungen und die Festsetzung der Steuermessbeträge durch das Land NRW zeigen, dass es bei der Grundbesteuerung B im Durchschnitt zu einer erheblich stärkeren steuerlichen Belastung von Wohnraum kommt, wobei die steuerliche Belastung von Nichtwohngrundstücken dagegen deutlich abnimmt. Diese erhebliche Mehrbelastung von Wohnraum und damit von großen Teilen der Bevölkerung tragen wir als SPD Bergneustadt nicht mit.
Die Landesregierung in NRW hat diese negativen Auswirkungen zwar erkannt, weigert sich aber auf Landesebene eine einheitliche Regelung herbeizuführen, die dieses Ungleichgewicht behebt. Hier drückt sich die schwarz-grüne Landesregierung vor ihrer Verantwortung für Klarheit bei der Grundbesteuerung zu sorgen.
Die Landesregierung hätte durch eine zielführende Anpassung der Steuermesszahlen – dem Vorbild anderer Bundesländer folgend – hier entschlossen reagieren können, um die Belastungsverschiebungen zum Nachteil von Wohngebäuden zu verhindern. Stattdessen wird die Verantwortung an die Kommunen weitergereicht, damit dort dieser Fehler korrigiert wird.
Die Landesregierung in NRW hat den Kommunen nun die Möglichkeit eingeräumt diese Fehlentwicklung ein wenig abzumildern, indem bei der Festlegung der Hebesätze zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken bei der Grundsteuer B differenziert werden darf. Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben so die Gelegenheit einen Teil der Verteilungswirkungen in der Grundbesteuerung zu begrenzen.
Die Rechtsauffassungen bezüglich der steuerlichen Differenzierungsmöglichkeit bei der Grundsteuer sind bedauerlicherweise widersprüchlich, was landesweit für Verunsicherung sorgt. Während die Begutachtung der Landesregierung diese Möglichkeit der Hebesatzdifferenzierung als rechtssicher bezeichnet, erhebt die Begutachtung des Städtetages erhebliche Zweifel an dieser Form der Grundbesteuerung.
Fest steht jedoch, dass für Rechtssicherheit der Gesetzgeber – hier die Landesregierung – verantwortlich ist und Kommunen darauf vertrauen können müssen.
Die SPD Bergneustadt schlägt daher vor, bei der Haushaltsplanung auf die Differenzierungsmöglichkeit bei der Grundsteuer B zurückzugreifen, damit die Belastungsverschiebung zwischen Haushalten und Nichtwohngrundstücken gemindert werden kann. Berechnungen für eine aufkommensneutrale Grundbesteuerung in Bergneustadt für das Jahr 2025 weisen darauf hin, dass Hebesätze von 1050 Punkten für die Besteuerung von Wohnraum und von 2000 Punkten für die Besteuerung von Nichtwohngrundstücken ein gangbarer Weg wären. Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung in NRW auf, auf Landesebene für Klarheit und Verlässlichkeit bei der Grundbesteuerung zu sorgen, damit Verteilungs- und Belastungsfragen auf Seiten des Gesetzgebers geklärt und nicht auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden.

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