Mit dem Thema Grundsteuer haben wir uns in der letzten Zeit intensiv beschäftigt. Aktuell haben die Eigentümer ihre jeweiligen Bescheide erhalten. Bei einigen kommt es zu deutlichen Erhöhungen, bei anderen eben nicht.
Die SPD hat in der letzten Ratssitzung dafür gekämpft, dass die Hebesätze differenziert werden. Reines Wohneigentum hat nun einen geringeren Hebesatz bekommen, als gewerblich genutztes Eigentum.
Dies haben wir unter dem Aspekt in Kauf genommen, dass die Kosten für das Gewerbe als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und somit die Steuerlast senken. Diese Möglichkeit haben die Eigentümer von privat genutzten Hausgrundstücken nicht.
Um zu verdeutlichen, worin hier der Unterschied liegt, haben wir einige Eigentümer gebeten, uns ihre Daten anonymisiert zur Verfügung zu stellen. Somit können wir anhand von tatsächlichen Bescheiden darstellen, was den Unterschied zur ursprünglichen Planung der Stadt Bergneustadt und der CDU-Fraktion ausmacht.
Hier die Rechenbeispiele:
- Einfamilienhaus, Messbetrag: 51,03 €
Vorgeschlagener Wert: 1248 % – 636,85 €
Von der SPD geforderter und letztlich beschlossener Wert: 1050 % – 535,82 € (- 101,03 €)
- Einfamilienhaus, Messbetrag 50,96 €
Vorgeschlagener Wert: 1248 % – 635,98 €
Von der SPD geforderter und letztlich beschlossener Wert: 1050 % – 535,08 € (- 100,90 €)
- Einfamilienhaus, Messbetrag 53,29 €
Vorgeschlagener Wert: 1248 % – 665,06 €
Von der SPD geforderter und letztlich beschlossener Wert: 1050 % – 559,55 € (- 105,51 €)
- Einfamilienhaus, Messbetrag 99,11 €
Vorgeschlagener Wert: 1248 % – 1236,89 €
Von der SPD geforderter und letztlich beschlossener Wert: 1050 % – 1040,65 € (-196,24 €)
Im Rahmen der Möglichkeiten hat die SPD Bergneustadt mit ihrem Antrag dafür gesorgt, dass die eventuellen Erhöhungen nicht noch höher ausfallen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist nämlich zu wissen, dass der vom Stadtrat vereinbarte Hebesatz allein nicht für die Höhe der zu zahlenden Abgabe verantwortlich ist. Der Hebesatz wird mit dem Messbetrag multipliziert. Dieser ist – neben dem Einheitswert und dem Grundsteuer-Hebesatz – ein wichtiger Faktor, für die Berechnung der Grundsteuer. Er wird mit Hilfe der Grundsteuermesszahl auf den Einheitswert des Grundstücks berechnet. Der Einheitswert bezieht sich dabei auf den Verkehrswert der Immobilie. Die Grundsteuermesszahl ist abhängig von der Art des Grundstücks. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Bergneustadt durch diese Anpassung keine höheren Einnahmen generiert, sondern lediglich die Verteilung auf die jeweiligen Eigentümer anders erfolgt.