Zum Thema: „Anträge zur Beendigung der Debatte“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder,

in unserer Geschäftsordnung ist nach § 13 „Anträge zur Geschäftsordnung“ Abs. 1a die
Möglichkeit vorgesehen, Anträge „auf Schluss der Aussprache“ zu stellen und damit
Debatten auf Antrag zu beenden.
Dieses Instrument ist im parlamentarischen Alltag legitim und sinnvoll – aber nur
dann, wenn es mit Maß und Verantwortung eingesetzt wird.
In der Vergangenheit ist jedoch eine zunehmend inflationäre Nutzung dieses Antragsrechts
festzustellen. Es entsteht daher der Eindruck, dass dieses Mittel nicht mehr allein zur
Effizienzsteigerung dient, sondern gezielt genutzt wird, um unerwünschte Diskussionen im
Keim zu ersticken. Gerade dann, wenn kritische Themen zur Sprache kommen oder die
Argumente unbequem werden, wird der Antrag zur Beendigung der Debatte gestellt –
mutmaßlich aus politischem Kalkül, Ermüdung oder Desinteresse.
Besonders irritierend ist, dass – wie in der Ratssitzung im Mai 2025 geschehen – sogar der
Bürgermeister aktiv dazu beiträgt, solche Anträge im entscheidenden Moment in den Raum
zu stellen – oder sie zumindest begünstigt, indem er einem CDU-Ratskollegen – seinem
Parteikollegen – das entsprechende Vorgehen, man könnte sagen, in den Mund legt.

Natürlich ist die Diskussion über die Kostenexplosion beim Kreishausbau und die fatalen
Folgen auf die Finanzlage in Bergneustadt sowohl der CDU als auch dem Bürgermeister
unangenehm, dennoch müssen eine Diskussion geführt und kritische Fragen gestellt
werden, wenn der Kreis sich einen teuren Neubau gönnt, während Bergneustadt ein
Millionendefizit hat und an allen Ecken sparen muss. Darauf hat die Bürgerschaft ein Recht.
Die Überparteilichkeit bei der Leitung der Ratssitzung hat der Bürgermeister hier wohl
bewusst aus Gründen der Parteilichkeit vergessen.
Nach der Kritik an dem oben beschriebenen Vorgehen forderte der Bürgermeister den Rat
auf, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern. Das ist ganz im Stil eines
Verwaltungschefs, der sich gerne in Strukturen, Paragrafen und Regelwerken verliert. Hier
genügt aber der gesunde Menschenverstand!
Es braucht nicht immer eine neue Regel – manchmal genügt einfach der Wille zu
gegenseitigem Respekt. Die Debatte ist das Herzstück unserer demokratischen Arbeit.
Dazu gehört auch das Zuhören. Auch dann, wenn wir anderer Meinung sind. Auch dann,
wenn es mal länger dauert. Auch dann, wenn es unbequem wird. Ich rege daher an, dass
wir gemeinsam dafür sorgen, das Instrument der Debattenbeendigung künftig nur in
wirklichen Ausnahmefällen zu nutzen – als letztes Mittel, nicht als bequemes Werkzeug zur
Gesprächsvermeidung. Lasst uns unserem Gegenüber das Wort lassen. Das gebietet die
Höflichkeit und es stärkt die demokratische Kultur unseres Rates.


Mit freundlichen Grüßen
Heiner Grütz
SPD Ratsfraktion